Vereinsstatuten

Gegründet am 01.04.2025 in Zwingen BL

Name und Sitz

Der Verein Spielgruppe Schnäggehüsli mit Sitz in Zwingen (Basellandschaft) ist ein politisch und konfessionell unabhängiger und neutraler Verein nach ART 60 ff der Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Zweck

Der Verein bezweckt, Kleinkindern den Kontakt mit Gleichaltrigen zu vermitteln und ihnen kreative und soziale Erfahrungen in der Gruppe zu ermöglichen.

Eltern von Kleinkindern die Möglichkeit zu einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch zu bieten.

Zur Verwirklichung dieser Ziele finden regelmäßige Spielgruppenstunden, Elterntreffs und weitere gemeinschaftsfördernde Anlässe für Kinder und Familien statt.

Das Angebot des Vereins Spielgruppe Schnäggehüsli, das auch Nichtmitgliedern zur Verfügung steht, richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen und kann ausgebaut werden.

Mitgliederbeitrag/Mitgliedschaft

Der jährliche Beitrag für Familien und Einzelpersonen beträgt CHF 40.-.

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit und haben das alleinige Stimmrecht.

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, denen der Vereinszweck ein Anliegen ist.

Mittel

Die Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus:

a) Mitgliedbeiträgen

b) Gönnerbeiträgen

c) Erträgen aus eigenen Veranstaltungen

d) Erträgen aus Dienstleistungen (Kinderbetreuung)

e) Subventionen

f) Spenden und Zuwendungen aller Art

g) Zinserträgen aus dem Vermögen sowie

h) dem vorhandenen Spiel- und Bastelmaterial

Aktiv-, Passivmitglieder, Gönner

Aktivmitglieder sind Vorstandsmitglieder des Vereins Spielgruppe Schnäggehüsli. Sie haben volles
Wahl- und Stimmrecht. Zu den Aktivmitgliedern gehören Familien, deren Kinder die Spielgruppe
besuchen. Sie haben kein Wahl- und Stimmrecht, können aber Anträge stellen.

Passivmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche den Verein ideell und finanziell
unterstützen. Sie haben kein Wahl- und Stimmrecht, können jedoch Anträge stellen.

Gönner bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht und haben
kein Stimm- und Wahlrecht, können jedoch Anträge stellen.

Spielgruppe

Familien, deren Kinder die Spielgruppe besuchen sind mit dem Eintritt des Kindes automatisch
Aktivmitglieder des Vereins. Mit der Anmeldung wird der Vereinsbeitrag fällig. Dieser ist nicht
erstattungsfähig.
Er ist jährlich für die gesamte Spielgruppenzeit zu entrichten. Die aktive Mitgliedschaft für das
laufende Kalenderjahr erlischt automatisch mit dem Eintritt des Kindes in den Kindergarten,

Austritt

Ein Austritt ist jederzeit, per Ende eines Monats möglich und muss dem Vorstand schriftlich gemeldet
werden.

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • Bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
  • Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person

Rechte und Pflichten

Zu den Pflichten der Aktivmitglieder gehören:

  • Mithilfe beim Spielgruppenbetrieb (nach Bedarf und abwechslungsweise mit den Eltern)
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Mithilfe bei Aktivitäten.

Wer den Statuten nicht gerecht wird oder diesen zuwiderhandelt, kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Organe des Vereins
a) Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand
c) Revisionsstelle

Eine Mitgliederversammlung findet jeweils im August statt.

Eine Mitgliederversammlung muss mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich unter Angaben der Traktanden eingeladen werden.

Anträge für zusätzliche Traktanden müssen schriftlich mit Begründung eingereicht werden.

Der Vorstand kann jederzeit die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen.

Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:

a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstands
c) Genehmigung der Jahresrechnungen
d) Festsetzung des Mitgliederbeitrags
e) Genehmigung des Jahresbudgets
f) Änderungen der Statuten
g) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

Die Stimmberechtigten fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen.

Eine stimmberechtige Person kann sich in der Mitgliederversammlung via Vollmacht von einer anderen Stimmberechtigen vertreten lassen.

Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen und wird für ein Jahr gewählt. Er konstituiert sich selbst, wobei zwei Mitgliedern des Vorstands die Funktion der Spielgruppenleiterin zukommt.

Dem Vorstand obliegen alle Befugnisse, die nicht ausdrückliche einem Organ vorbehalten sind. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfachem Mehr den anwesenden Vorstandsmitgliedern gefasst und protokolliert. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach außen. Die Vereinsführung wird kollektiv von allen Vorstandsmitgliedern wahrgenommen. Somit entfällt das Amt des/der Präsidenten/in.

Die Mitglieder sind:

  • der/die Aktuar/in, der/die Sekretär/in, der/die Kassier/in.

Die Amtszeit beträgt ein Jahr und die Wiederwahl ist beliebig zulässig.

Wahlen und Abstimmungen

Für Wahlen und Abtimmungen ist das absolute Mehr der stimmenden Mitglieder entscheidend. Beschlüsse über die Änderung der Statuten oder die Auflösung des Vereins bedürfen der 2/3-Mehrheit.

Spielgruppenleiterin

Dem/der Spielgruppenleiter/in obliegt die Betreuung der Spielgruppenkinder. Bis und mit vier Kinder in Zusammenarbeit, ab 6-10 Kinder mit einem/r vom Vorstand gewählten intern/m, extern/m Mitleiter/in. Sie wird/werden vom Verein für die geleisteten Spielgruppenstunden entschädigt.

Datenschutz

Der Verein erhebt von den Mitgliedern ausschließlich diejenigen Personendaten, die zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind.

Zeichnungsberechtigung

Die Zeichnungsberechtigung wird kollektiv durch den Vorstand zu zweien geregelt.


Spielgruppenbetrieb

Eine Spielgruppe besteht in der Regel aus mindestens 4 und höchstens 10 Kindern ab 2,5 Jahren bis zum Kindergarteneintritt. Sie dauert durchschnittlich drei Stunden und findet von Montag bis Freitag an Vormittagen und eventuell an Nachmittagen statt. Die Anzahl Spielgruppeneinheiten richten sich nach der Nachfrage der Bewohner der Gemeinde Zwingen.

Haftung

Der Verein haftet für seine Schulden nur mit dem Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung des Vorstands und der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Inkraftsetzung
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 01.04.2025 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

01.04.2025, Zwingen

Die Gründungsmitglieder: Nadia Hartmann, Katerina Srejmova, Florian Hartmann

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